Terms & Conditions / Nutzungsbedingungen AGB

According to German Law

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“

  1. Allgemeines und Vertragsabschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB, die gelegentlichen Veränderungen unterliegen, gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der TariffPilot GmbH, Piusallee 76, 48147 Münster, Deutschland (nachfolgend „ANBIETER“ genannt) und ihren Kunden für die Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“. Dieses Onlinetool unterstützt den KUNDEN bei der Zolltarifierung. Der NUTZER kann dabei im Onlinetool so genannte Tarifierungsvorschläge inklusive eines Memos erzeugen, d.h. eine Begründung für den jeweiligen Vorschlag. Mit der Nutzung dieser Anwendung bestätigt der KUNDE, dass er die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen - einschließlich der Datenschutzbestimmungen - zustimmt.

Diese AGB sowie die gegebenenfalls in einer Individualvereinbarung mit dem KUNDEN niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des KUNDEN haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des KUNDEN bewirkt.

1.2 Kunde

Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB (nachfolgend „KUNDE“ genannt), d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem ANBIETER in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Vertragsabschluss

Die Nutzung der Anwendung von TariffPilot steht KUNDEN zur Unterstützung der zolltariflichen Einreihung von Waren zur Verfügung.

Sämtliche Darstellungen im Zusammenhang mit „TariffPilot“ stellen an sich kein bindendes Angebot des ANBIETERS dar. Erst die jeweilige Buchung der Dienste durch den KUNDEN über „TariffPilot“ stellt ein verbindliches Angebot des KUNDEN dar, welches vom ANBIETER schriftlich oder per E-Mail angenommen werden kann. Der ANBIETER schließt dazu mit den KUNDEN einen schriftlichen Vertrag über die Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“ ab. Der KUNDE erhält dann über eine Webanwendung Zugriff auf den TariffPilot. Mit dem webbasierten Gebrauch der Anwendung erklärt sich der KUNDE mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an.

  1. Vertragsgegenstand, Leistungen des ANBIETERS

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Onlinetools „TariffPilot“, in der vereinbarten Ausgestaltung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten am Onlinetool durch den ANBIETER gegenüber dem KUNDEN gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

2.2 Nutzung von „TariffPilot“, Art und Umfang der Anwendung

Der KUNDE erhält die Möglichkeit, für die Dauer des jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraums, auf das Onlinetool „TariffPilot“ in der jeweils aktuellen Version zuzugreifen und dieses mietweise zu nutzen. Mithilfe von „TariffPilot“ hat der KUNDE die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Einreihung in den Zolltarif inklusive einer Begründung in Textform („PilotMemo“) zu generieren. Hierbei wird eine sog. „künstliche Intelligenz“ eingesetzt, die über vielfältige Konfigurationsoptionen verfügt. Die eingegebenen Daten können mithilfe von „TariffPilot“ zur weiteren Verarbeitung genutzt werden. Bei Nutzung ist der KUNDE final verantwortlich für die inhaltliche Überprüfung der Einreihungsvorschläge und Verarbeitung der Daten, sowie die Einhaltung aller geltenden Vorschriften (z.B. Importabgaben, Verbote und Beschränkungen, Produktsicherheit, Sanktionen, Embargos). Vor Nutzung der durch TariffPilot erzeugten Tarifierungsvorschläge in Folgeprozessen beim KUNDEN müssen diese sorgfältig geprüft und ggf. korrigiert werden.

Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer Änderung der bestehenden Version, einer neuen Version des ANBIETERS, eine wesentliche Veränderung der durch dieses Onlinetool unterstützten Arbeitsabläufe des KUNDEN und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der ANBIETER dies dem KUNDEN spätestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform, z.B. per E-Mail, ankündigen. Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht in Textform, z.B. per E-Mail, innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.

2.3 Speicherplatz und Zugriff über das Internet

Der TariffPilot ist am vereinbarten Übergabepunkt, gemäß dem Vertrag betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Zugang eingerichtet und möglich ist und der ANBIETER dem KUNDEN die Freischaltung mitgeteilt hat. Es kommt nicht darauf an, wann der KUNDE den ersten Zugriff vornimmt. Mit der Bereitstellung beginnt das Nutzungsjahr. Diese Nutzungsüberlassung von „TariffPilot“ erfolgt dabei über das Internet. Dies beinhaltet auch die Einräumung von Speicherplatz auf Servern. Übergabepunkt für „TariffPilot“ und die Daten ist der Router-Ausgang des Server-Rechenzentrums. Der ANBIETER ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den KUNDEN zu ermöglichen. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Falle rechtzeitig informieren. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Leistung.

2.4 Funktionsumfang von „TariffPilot“

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von „TariffPilot“ ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site www.tariffpilot.com/service-description. Dort werden auch die technischen Anforderungen an den KUNDEN, die zur Nutzung von „TariffPilot“ erforderlich sind, dargestellt.

2.5 Testzugang

Sofern der ANBIETER einen kostenlosen Testzugang zu „TariffPilot“ zur Verfügung stellt, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Funktionalität und daraus ggf. entstehende Schäden. Auch in diesem Fall gelten die hier niedergeschriebenen AGB´s. Der ANBIETER ist berechtigt, den kostenlosen Testbetrieb jederzeit einzustellen.

  1. Nutzungsrechte

3.1 Zeitlich befristetes Nutzungsrecht

Der ANBIETER räumt dem KUNDEN das einfache und nicht übertragbare Recht ein, „TariffPilot“ entsprechend dem jeweils festgelegten Umfang während der Vertragsdauer bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Laufzeit des Nutzungsrechts beträgt grundsätzlich ein Nutzungsjahr, gem. Ziffer 8.1 dieser AGB´s. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Nutzungsjahr, wenn sie nicht fristgemäß zum Ablauf eines Nutzungsjahres schriftlich gekündigt wird. Der KUNDE kann bei Abschluss des Vertrages entscheiden, welchen Vertrag, sprich welches Volumen, er tatsächlich für sich benötigt und welches Paket er buchen möchte. Das Volumen an Tarifierungsvorschlägen ist aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorliegenden Preisliste, der sog. „TariffPilot Pricing“-Übersicht, ersichtlich. Dem KUNDEN wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag und das damit vertraglich fixierte Volumenpaket zu erweitern („upgraden“) oder zu verringern („downgraden“).

Sollte der KUNDE den bereits abgeschlossenen Vertrag upgraden wollen, so kann er dies jederzeit tun, indem er den bestehenden Vertrag mit einer 1-wöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich kündigt. Ziffer 8.2 dieser AGB findet in diesem Fall keine Anwendung. Ziffer 8.3 bleibt hiervon unberührt. Ab dem 01. des darauffolgenden Monats wird dann ein neuer Jahresvertrag mit dem entsprechenden Paket aus der „TariffPilot Pricing“-Übersicht zwischen den Vertragsparteien abschlossen.

Sollte der KUNDE hingegen den bereits abgeschlossenen Vertrag downgraden wollen, so ist dies erst nach Ablauf der Jahresfrist möglich. Hierzu werden die Vertragsparteien dann nach Ablauf des Jahres einen neuen Vertrag abschließen. Die bestimmungsgemäße Nutzung beschränkt sich im Regelfall auf den Zugriff und die Nutzung der Funktionalitäten von „TariffPilot“. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht, da die Software as a Service („SaaS“ genannt) und der Speicherplatz auf den SERVERN des ANBIETERS zur Verfügung gestellt werden. Der KUNDE darf „TariffPilot“ ausschließlich für eigene geschäftliche Tätigkeiten, durch eigenes oder von ihm beauftragtes Personal, verwenden.

3.2 Änderungsrechte

Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, Änderungen an „TariffPilot“ vorzunehmen.

3.3 Weitergehende Nutzung

Rechte, die vorstehend dem KUNDEN nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt „TariffPilot“ über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der KUNDE ist berechtigt, die im Onlinetool zur Verfügung gestellte Ergebnisprotokolle unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Weitere Vervielfältigungen und eine Weitergabe an nicht berechtigte Personen sind nicht zulässig.

3.4 Aktualisierungen

Sofern der ANBIETER während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen vornimmt, gelten die vorstehenden Nutzungsrechte auch für diese.

  1. Technische Verfügbarkeit, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen

4.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von „TariffPilot“ sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

4.2 Technische Verfügbarkeit

Der ANBIETER gewährleistet außerhalb der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit (wie Wartungsarbeiten, Um- oder Aufrüstung der Hardware oder anderer technischer Einrichtungen) eine Verfügbarkeit von „TariffPilot“ von 99 % im Jahresdurchschnitt. Auf die Verfügbarkeit der Inhalte von Drittanbietern hat der ANBIETER keinen Einfluss. Diese sind insofern nicht Bestandteil der Leistung vom ANBIETER.

Der ANBIETER ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, das Portal und den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind mit dem KUNDEN zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der KUNDE seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.

Der KUNDE erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass fortlaufend eine geplante Nichtverfügbarkeit einmal pro Monat an einem Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr gegeben ist. Geplante und rechtzeitig vorher angekündigte Wartungsarbeiten werden daher im Rahmen der Verfügbarkeit nicht mitberücksichtigt. Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Software nicht nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung des Onlinetools in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadensersatz.

  1. Rechte des KUNDEN bei Mängeln

5.1 Mängelbeseitigung

Der ANBIETER ist verpflichtet, Mängel an dem Onlinetool „TariffPilot“ zu beheben.

Als Mangel ist in diesem Zusammenhang z.B. eine Fehlermeldung beim Onlinetool anzusehen. Eine solche Fehlermeldung liegt z.B. dann vor, wenn eine Reaktion des Systems gänzlich ausbleibt, obwohl der KUNDE seine entsprechenden, ihm bekannten Angaben in das Onlinetool eingepflegt hat, um die Zolltarifierung zu erhalten. Der KUNDE trägt in einem solchen Fall die Beweislast und hat dies dem ANBIETER entsprechend nachzuweisen.

Ein Mangel liegt hingegen nicht vor, wenn der Vorschlag des Onlinetools „TariffPilot“ nicht korrekt ist. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 2.2 Satz 5 verwiesen, der besagt, dass die finale End- und Gegenprüfung dem KUNDEN selbst obliegt. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch kostenfreie Nachbesserung oder das Ersetzen des Onlinetools.

5.2 Kündigungsmöglichkeiten

Eine Kündigung des KUNDEN gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der ANBIETER ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn

• diese unmöglich ist, • sie vom ANBIETER verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, • begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen, • der KUNDE dem ANBIETER schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat, mit dem Hinweis auf die Kündigungsabsicht bei erfolglosem Verstreichen, oder • wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den KUNDEN gegeben ist.

5.3 Ausschluss

Die Rechte des KUNDEN wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ANBIETERS Änderungen am Onlinetool „TariffPilot“ i.S.v. Ziffer 3.2 der AGB vornimmt oder vornehmen lässt. Die Rechte des KUNDEN wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der KUNDE zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und dies fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurde.

5.4 Schadensersatzanspruch

Eine Pflicht des ANBIETERS zum Schadenersatz tritt erst ein, wenn der KUNDE dem ANBIETER eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

  1. (Mitwirkungs-)Pflichten des KUNDEN

6.1 Zugang

Der Zugang zu „TariffPilot“ erfolgt im FIDO2 Standard oder per Magic Link. Der KUNDE benennt bei Vertragsabschluss einen administrativen Ansprechpartner („Key User“) sowie einen Stellvertreter für diesen. Der Key User richtet die weiteren Nutzer ein, die mit dem Onlinetool „TariffPilot“ arbeiten sollen. Der Support sowie die weitere Kommunikation (Mängelanzeige, Rückfragen, etc.) mit dem ANBIETER in Bezug auf den das Onlinetool sollen über den Key User abgewickelt werden.

6.2 Meldepflicht

Der KUNDE ist verpflichtet, Mängel des Onlinetools „TariffPilot“ i.S.v. Ziffer 5.1 dem ANBIETER unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des ANBIETERS zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den ANBIETER weiterleiten. Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Anzeige von Mängeln aus Gründen, die er zu vertreten hat, so kann sich der KUNDE nicht auf seine Rechte wegen Mängeln berufen, soweit der ANBIETER infolge der verspäteten oder unterlassenen Anzeige nicht für Abhilfe sorgen konnte.

Der KUNDE ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die zur Bereitstellung des Onlinetools erforderlich sind, insbesondere die dafür erforderlichen Daten zur Ersteinrichtung des Onlinetools „TariffPilot“ dem ANBIETER zur Verfügung zu stellen. Verletzt er seine Mitwirkungspflicht, so kann er Rechte aus Mängeln nicht geltend machen, die auf dieser Verletzung beruhen.

6.3 Verantwortung für die Nutzung, Schutz vor unbefugten Zugriff Dritter, außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bei Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der KUNDE für die Verwendung von „TariffPilot“ selbst verantwortlich.

Der KUNDE hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den Onlinetool „TariffPilot“ vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seinen Magic Link, um sich bei dem Onlinetool „TariffPilot“ einzuloggen, vor jeder neuen Sitzung an seine E-Mail-Adresse zugeschickt bekommen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsmäßigen Umfang hinaus unzulässig ist. Der KUNDE wird auf den Systemen, die auf die Systeme des ANBIETERS zugreifen, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

Verletzt der KUNDE seine vertraglichen Pflichten auch nach entsprechender Abmahnung durch den ANBIETER weiterhin und hat er dies zu vertreten, so kann der ANBIETER den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

6.4 Möglichkeit der Sperrung des Zugriffs durch den ANBIETER

Der ANBIETER ist zur sofortigen Sperre des Dienstes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Verwendung durch den KUNDEN rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt u.a. insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den ANBIETER davon in Kenntnis setzen.

Der ANBIETER hat den KUNDEN von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

6.5 Kosten für Mitwirkungshandlung

Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der KUNDE verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

  1. Vergütung und Zahlung

7.1 Monatliches Entgelt

Die jährliche Nutzungsgebühr für die Nutzung von „TariffPilot“ wie auch die einmaligen Anschlusskosten und weitere beauftragte Leistungen des ANBIETERS (z.B. Supportstunden) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorliegenden Preisliste, der sog. „TariffPilot Pricing“-Übersicht.

7.2 Zahlung im Voraus

Die einmalige Anschlussgebühr aufgrund erfolgter Systemeinrichtung wird mit der Bereitstellung des Onlinetools „TariffPilot“ und der Systemzugänge nach entsprechender Benachrichtigung durch den ANBIETER in Rechnung gestellt. Die jährliche Nutzungsgebühr ist mit Beginn der Nutzung und nach entsprechender Rechnungsstellung fällig und laufend jeweils im Voraus zu zahlen. Sämtliche Vergütungen werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.

7.3 Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen die Abrechnung der von ANBIETER erbrachten Leistungen hat der KUNDE innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom KUNDEN genehmigt.

7.4 Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzugs des KUNDEN mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsraten, ist der ANBIETER berechtigt, bis zum Zahlungseingang aller offenen Forderungen den Zugang des KUNDEN zu „TariffPilot“ vorübergehend zu sperren. In diesem Zusammenhang gelten die getroffenen Bestimmungen unter Ziffer 8.3 dieser AGB´s.

7.5 Umsatzsteuer

Sämtliche Leistungen des ANBIETERS verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Information über die Bereitstellung von „TariffPilot“ durch den ANBIETER an den KUNDEN an die von diesem angegebene E-Mail-Adresse.

8.2 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform mit einer Frist von 3 Monaten durch ordentliche Kündigung beendet werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

8.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr oder der Anschlussgebühr oder eines Teils dieser Gebühren, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsraten in Verzug gerät. Ungeachtet der Regelung unter Ziffer 8.2 kann der ANBIETER den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der KUNDE für 30 Tage mit der Bezahlung des o.g. Entgelts in Verzug ist. Der ANBIETER kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8.4 Entfall der Verpflichtung zur Speicherung, Sicherung der Daten

Mit Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages erlischt auch die Pflicht des ANBIETERS zur Speicherung und Sicherung sämtlicher Daten des KUNDEN i.V.m. Ziffer 11 der AGB, sofern sie nicht für Abrechnungszwecke, aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder anderen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin gespeichert werden müssen.

Sämtliche Daten des KUNDEN, die im Rahmen der Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“ auf den SERVERN des ANBIETERS gespeichert wurden, werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vollständig gelöscht, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Der KUNDE kann sämtliche ANWENDUNGSDATEN, die er selbst auf den SERVERN des ANBIETERS gespeichert hat oder die vom Onlinetool erzeugt wurden, vor Ablauf der Vertragsbeziehung herunterladen und auf eigenen Speichern sichern.

Gegen gesondertes Entgelt stellt der ANBIETER auf Anfrage des KUNDEN die vorhandenen Datenbestände nach Vertragsbeendigung dem KUNDEN auf Datenträgern zur Verfügung. Das Format der Daten und die Art des Datenträgers können, soweit technisch möglich, individuell vereinbart werden.

  1. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

• von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer, Explosion oder Überschwemmung, • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

  1. Haftung

10.1 Haftung

Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

• wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung des ANBIETERS wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.

Für sonstige Fälle ist die Haftung wegen leicht fahrlässigen Verhaltens des ANBIETERS oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt je Schadensfall auf den 1-fachen Jahresbetrag der vom KUNDEN zu entrichtenden Nutzungsentgelt für eine Basislizenz eines rechtlich selbständigen Standortes im ersten Nutzungsjahr, sofern in Höhe dieses Betrages die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden abgedeckt werden und dem Schädiger grob schuldhaftes Verhalten nicht zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt auch nicht für Schäden, deren Risiko für den KUNDEN weder beherrschbar noch versicherbar ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung des ANBIETERS nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

Der ANBIETER haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den KUNDEN angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von dem ANBIETER zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des ANBIETERS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten für die vertragliche sowie für die außervertragliche Haftung.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen.

10.2 Haftung für Personenschäden

Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des ANBIETERS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Auftragsdatenverarbeitung

11.1 Datenverarbeitung und -speicherung

Durch das Bereitstellen des Onlinetools „TariffPilot“ und des entsprechenden Speicherplatzes auf den Servern des ANBIETERS erfolgt eine Datenverarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des KUNDEN, für die gemäß Art. 28 EU DS-GVO besondere vertragliche Vereinbarungen getroffen werden müssen. Die zusätzlichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung, insbesondere zu Maßnahmen der Datensicherheit, werden separat vereinbart.

Der KUNDE ist im Rahmen des Vertrages zur Auftragsverarbeitung als Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den ANBIETER, die Wahrung der Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung) sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Nutzungsvertrag und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

Der KUNDE bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, diese zur Erfüllung des Vertrages zu nutzen sowie im Falle des Zahlungsverzugs durch den KUNDEN Zurückbehaltungsrechte auszuüben und eine Herausgabe zu verweigern, bis die jeweils offene Forderung ausgeglichen wurde.

11.2 Datenherausgabe

Die Herausgabe der Daten erfolgt mittels Exportfunktion für CSV-Dateien, die der Kunde jederzeit nutzen kann. Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

  1. Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den ANBIETER vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte sie von diesen Kenntnis erlangen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

• ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, soweit sie nicht nach Abs. 2 entfällt.

Eine Ausnahme von der Pflicht zur Geheimhaltung besteht für den Fall, dass der ANBIETER gegenüber staatlichen Organen, wie z.B. Strafverfolgungs- oder Fiskalbehörden gegenüber zu einer Offenlegung verpflichtet ist. In diesem Fall ist der ANBIETER jedoch gehalten, den KUNDEN hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  1. Veröffentlichung als Referenzkunde

Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN als Referenz auf der “TariffPilot” Website, in Pressemitteilungen oder sonstigen Marketingmaterialien zu benennen. Der KUNDE kann der Nennung schriftlich widersprechen. Die Angabe kann unter Verwendung des Firmenlogos des KUNDEN erfolgen. Der KUNDE räumt dem ANBIETER zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags

Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht.

Änderungen der AGB des Onlinetools oder der dazugehörigen Anhänge werden Vertragsbestandteil, wenn der KUNDE nach dem Hinweis auf die Änderung und der Zur-Verfügung-Stellung – entweder durch Übersendung der neuen Bedingungen per E-Mail oder der Veröffentlichung innerhalb des TariffPilots – nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Hinweis der Vertragsänderung widerspricht.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

14.2 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des ANBIETERS „Münster“.

‍Stand: 01.08.2024