Exportkontrolle

Dual-Use-Verordnung

Die Dual-Use-Verordnung ist der EU-Rechtsrahmen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Sie legt fest, welche Güter gelistet und damit genehmigungspflichtig sind. TariffPilot prüft Güter gegen die einschlägigen Dual-Use-Listen.

Auch bekannt als: EU-Dual-Use-Verordnung, Dual-Use Regulation

Was regelt die Dual-Use-Verordnung?

Sie bildet den EU-weiten Rahmen für die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern und bestimmt, welche Güter gelistet sind und einer Genehmigung bedürfen.

Welche Güter sind betroffen?

Erfasst sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die konkrete Zuordnung erfolgt über die Positionen der Dual-Use-Liste.

Die Dual-Use-Verordnung bei TariffPilot

TariffPilot gleicht Ihre Güter mit der Dual-Use-Korrelationstabelle ab und weist auf mögliche Genehmigungspflichten hin. Mehr dazu auf der Seite zur Exportkontrolle.

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