Glossar
TariffPilot Glossar
Die zentralen Begriffe der Zolltarifierung und Exportkontrolle, erklärt für Zoll- und Compliance-Fachleute. Jede Definition in einem Satz, dann tiefer.
Zolltarifierung
- Allgemeine Vorschriften (AV)
- Die Allgemeinen Vorschriften (AV) sind ein Satz von sechs Regeln, der festlegt, wie Waren rechtssicher in die Nomenklatur eingereiht werden. Sie sind die methodische Grundlage jeder Einreihung. TariffPilot wendet sie systematisch und nachvollziehbar an.
- Einreihung (Tarifierung)
- Die Einreihung, in der Praxis auch Tarifierung genannt, ist der Vorgang, eine Ware nach festen Regeln einer Position der Nomenklatur zuzuordnen. Sie erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften. TariffPilot automatisiert die Einreihung KI-gestützt und nachvollziehbar.
- EZT-Online (Elektronischer Zolltarif)
- EZT-Online (Elektronischer Zolltarif) ist das elektronische Nachschlagewerk des deutschen Zolls. Es bildet TARIC samt nationaler Maßnahmen ab und liefert die elfstellige Codenummer für die Einfuhr nach Deutschland. TariffPilot unterstützt deren Ermittlung.
- HS-Code
- Der HS-Code (Harmonisiertes System) ist ein weltweit einheitliches, sechsstelliges System der Weltzollorganisation (WCO) zur Klassifikation von Waren. Er ist die Basis aller nationalen und regionalen Zolltarife. TariffPilot ordnet Waren den korrekten HS-Code zu.
- KN-Revision
- Die KN-Revision ist eine TariffPilot-Funktion, die nach der jährlichen Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur prüft, ob ermittelte Zolltarifnummern noch gültig sind. Sie ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Produktfunktion für die Compliance-Pflege.
- Kombinierte Nomenklatur (KN)
- Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das Warenverzeichnis der EU, das den sechsstelligen HS-Code auf acht Stellen erweitert. Sie ist Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs und der EU-Außenhandelsstatistik. TariffPilot arbeitet stets auf der aktuellen KN.
- TARIC
- TARIC ist der integrierte Tarif der Europäischen Union. Er ergänzt die achtstellige Kombinierte Nomenklatur um EU-weite Maßnahmen wie Zölle und Antidumpingzölle und ist zehnstellig. TariffPilot berücksichtigt diese Maßnahmen bei der Einreihung.
- Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
- Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist eine auf Antrag erteilte, rechtsverbindliche Auskunft der Zollverwaltung über die Einreihung einer Ware. Sie schafft Rechtssicherheit gegenüber dem Zoll. TariffPilot liefert die dokumentierte Einreihung als Grundlage.
- Zolltarifnummer
- Die Zolltarifnummer ist ein numerischer Code zur Einreihung einer Ware in den Zolltarif; sie bestimmt Zollsatz, Einfuhrabgaben sowie Verbote und Beschränkungen. Sie baut auf dem sechsstelligen HS-Code auf. TariffPilot ermittelt sie KI-gestützt und nachvollziehbar.
Exportkontrolle
- Ausfuhrgenehmigung
- Die Ausfuhrgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein genehmigungspflichtiges Gut auszuführen. Ohne sie ist die Ausfuhr solcher Güter unzulässig. TariffPilot hilft zu erkennen, ob ein Gut genehmigungspflichtig ist.
- Ausfuhrliste
- Die Ausfuhrliste ist die nationale deutsche Liste genehmigungspflichtiger Güter, darunter Rüstungsgüter und national gelistete Dual-Use-Güter. Sie ergänzt die EU-Vorgaben. TariffPilot berücksichtigt gelistete Güter bei der Exportkontrollprüfung.
- BAFA
- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige deutsche Behörde für die Exportkontrolle. Es erteilt Ausfuhrgenehmigungen und führt die einschlägigen Verfahren. TariffPilot unterstützt die vorgelagerte Güterprüfung.
- Dual-Use-Güter
- Dual-Use-Güter sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Ihre Ausfuhr kann genehmigungspflichtig sein. TariffPilot prüft, ob ein Gut als Dual-Use-Gut gelistet ist.
- Dual-Use-Korrelationstabelle
- Die Dual-Use-Korrelationstabelle verknüpft Zolltarifnummern mit den Positionen der EU-Dual-Use-Liste. Sie hilft, mögliche Genehmigungspflichten anhand der Warennummer zu erkennen. TariffPilot nutzt sie beim automatischen Abgleich Ihrer Güter.
- Dual-Use-Verordnung
- Die Dual-Use-Verordnung ist der EU-Rechtsrahmen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Sie legt fest, welche Güter gelistet und damit genehmigungspflichtig sind. TariffPilot prüft Güter gegen die einschlägigen Dual-Use-Listen.
- Embargo
- Ein Embargo ist eine staatlich oder international verhängte Handelsbeschränkung gegenüber bestimmten Ländern, Personen oder Gütern. Es kann Ausfuhren ganz oder teilweise verbieten. TariffPilot weist auf embargobezogene Risiken bei der Güterprüfung hin.
- Exportkontrolle
- Die Exportkontrolle ist die staatliche Überwachung der Ausfuhr bestimmter Güter, insbesondere von Dual-Use- und Rüstungsgütern. Sie entscheidet, ob eine Ausfuhr genehmigungspflichtig oder verboten ist. TariffPilot prüft Güter automatisch gegen die relevanten Listen.
- Rüstungsgüter
- Rüstungsgüter sind eigens für militärische Zwecke entwickelte oder bestimmte Güter. Ihre Ausfuhr unterliegt strengen Kontrollen und ist regelmäßig genehmigungspflichtig. TariffPilot prüft Güter gegen die Rüstungsgüterliste.
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