Exportkontrolle

Exportkontrolle

Die Exportkontrolle ist die staatliche Überwachung der Ausfuhr bestimmter Güter, insbesondere von Dual-Use- und Rüstungsgütern. Sie entscheidet, ob eine Ausfuhr genehmigungspflichtig oder verboten ist. TariffPilot prüft Güter automatisch gegen die relevanten Listen.

Auch bekannt als: Ausfuhrkontrolle, Export Control

Welche Güter unterliegen der Exportkontrolle?

Nicht jede Ware ist betroffen. Im Fokus stehen vor allem:

  • Dual-Use-Güter, also zivil und militärisch verwendbare Güter
  • Rüstungsgüter
  • Güter mit Bezug zu Embargos oder Sanktionen

Die Einstufung erfolgt anhand amtlicher Güterlisten.

Wie läuft eine Exportkontrollprüfung ab?

Die Güter werden beschrieben und gegen die einschlägigen Listen abgeglichen, etwa die Dual-Use-Korrelationstabelle und die Rüstungsgüterliste. Ergibt sich eine Genehmigungspflicht, ist vor der Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Exportkontrolle oder Zolltarifierung?

Beide ordnen Güter ein, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die Zolltarifierung bestimmt die Zolltarifnummer für Abgaben und Statistik, die Exportkontrolle prüft Ausfuhrbeschränkungen. Beide Einreihungen lassen sich in TariffPilot auf einer Datenbasis durchführen.

Die Exportkontrolle bei TariffPilot

TariffPilot gleicht Ihre Güter automatisch mit der Dual-Use-Korrelationstabelle und der Rüstungsgüterliste ab und gibt einen Hinweis bei kritischen Gütern. Wie das funktioniert, zeigt die Seite zur Exportkontrolle.

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